Warnhinweise & Jugendschutz


Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe, zum Beispiel Verkauf und Verleih, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).

Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:

  • Alkohol, Tabak
    In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
    Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
    Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
    Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

 

Ihr Team von
Smoker Point