Gesetzliche Regelung (TPD2)


Das neue Tabakgesetz TPD2 gilt seit dem 20.05.2016

In dem Gesetz wurden die Regelungen der EU umgesetzt. Jegliche Werbung für e-Zigaretten, Zubehör und Liquids ist verboten, dies betrifft die Medien Radio und Fernsehen, Zeitung, Plakatwerbung, Newsletter und Soziale Medien, z.B. Facebook.

Was ändert sich noch und was bedeutet „TPD2-konform“?

Das (TPD2-) Gesetz regelt u.a. den Markt für e-Zigaretten und Liquids.

Elektrische Zigaretten müssen ab dem 20.05.2017 einen Beipackzettel oder Aufkleber enthalten, aus dem der Importeur ersichtlich ist und eine deutsche Bedienungsanleitung. Elektrische Zigaretten (und Zubehör) müssen seit dem 20.11.2016 beim Bundesamt für Ernährung angemeldet sein. Für neue Produkte, die nach dem 20.11.2016 auf den Markt gekommen sind, gilt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine Wartezeit von 6 Monaten, bevor die Produkte verkauft werden dürfen.

Einige ältere Produkte wurden von den Herstellern/Importeuren nicht registriert und dürfen ab dem 20.05.2017 nicht mehr verkauft werden. Dies gilt auch für Zubehör wie z.B. Verdampferköpfe (Coils).

Sämtliche Liquids und Basen, die Nikotin enthalten, müssen Warnhinweise auf der Verpackung und einen Beipackzettel enthalten. Die Größe der Flaschen für nikotinhaltige Liquids und Basen darf maximal 10 ml betragen (gilt auch für Basen!) und die Nikotinstärke ist auf maximal 20 mg/ml begrenzt. Alle Liquids müssen hochwertige Inhaltsstoffe enthalten und auf Schadstoffe analysiert werden.

Menthol und Menthol-haltige Liquids sind derzeit noch erlaubt, sind aber ab dem 20.05.2020 verboten. Liquids dürfen keine Lebensmittelfarben oder Koffein enthalten.

e-Zigaretten müssen einen Mechanismus besitzen, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert und über eine Kindersicherung verfügen

Ab wann gelten die Regelungen?

Die Regelungen gelten ab 20.05.2016. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 20.05.2017. Händler dürfen noch „alte“ Artikel (Lagerbestand), die nicht der TPD2 entsprechen, bis zum 20. Mai 2017 verkaufen. Ab dem 20.05.2017 dürfen nur noch TPD2-konforme Produkte (e-Zigaretten, Liquids und Basen) verkauft werden.

Für Sie als Käufer und Anwender ändert sich wenig, denn das Gesetz regelt lediglich den VERKAUF nicht aber den Besitz von e-Zigaretten und Liquids. Alle Geräte, die Sie bis zum 20.05.2017 gekauft haben, gelten als „legal“, hier trifft der so genannte Bestandsschutz zu.